MICRO FOCUS ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG
Host Access Management and Security Server 12.4
Host Access Management and Security Server – Security Proxy Add-On 12.4
Host Access Management and Security Server – Terminal ID Management Add-On 12.4
Host Access Management and Security Server – Automated Sign-On for Mainframe Add-On 12.4
Host Access Management and Security Server – Advanced Authentication Add-On 12.4
Host Access Management and Security Server – PKI Automated Sign-On Add-On 12.4
WICHTIGE INFORMATIONEN – AUFMERKSAM LESEN:
Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung („Vertrag“) ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (einer juristischen oder natürlichen Person) und der Attachmate Corporation, einem Micro Focus-Unternehmen, („Lizenzgeber“) hinsichtlich der Software und der beiliegenden Dokumentation, die Sie erhalten, nutzen oder installieren und die eine vollständige oder teilweise Kopie eines oben genannten Produkts darstellt („Software“). Sofern Sie keinen anderslautenden Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber abgeschlossen haben, akzeptieren Sie diesen Lizenzvertrag und erkennen ihn als verbindlich an, indem Sie (i) die entsprechenden Optionen wählen, wenn Sie bei einem Onlinevorgang aufgefordert werden, dem Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, oder indem Sie (ii) die Software installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder anderweitig verwenden. Wenn Sie den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie zur Nutzung der Software nicht berechtigt. In diesem Fall (i) dürfen Sie die Software nicht installieren, darauf zugreifen oder sie kopieren und müssen alle vollständigen oder unvollständigen Kopien der Software, die sich in Ihrem Besitz befinden, unverzüglich zerstören; (ii) können Sie den Kaufpreis vollständig rückerstattet bekommen, wenn Sie beim Softwarehersteller innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb Anweisungen zur Rückgabe erfragen.
Die Software ist durch das Urheberrecht und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie Gesetze und Vereinbarungen bezüglich des geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sofern Sie die Software vom Lizenzgeber oder einem Vertreter des Lizenzgebers nicht zu Auswertungszwecken erworben haben, richtet sich die durch diesen Vertrag gewährte Lizenz nach dem/den Lizenzzertifikat(en) vom Lizenzgeber bzw. der Einzelkopie-Kaufdokumentation, aus der das Softwareprodukt, die Version, der Lizenztyp, die Anzahl der Lizenzen und die lizenznehmende natürliche oder juristische Person hervorgeht. Durch den bloßen Besitz einer Kopie dieses Vertrags, der Software oder beliebiger Zugriffs- bzw. Aktivierungscodes für die Software erhalten Sie keinen Anspruch auf entsprechende Rechte. Jegliche Software von Drittanbietern, die gemeinsam mit dieser Software, aber mit einem separaten Softwarelizenzvertrag zur Verfügung gestellt wird, wird zu den Bedingungen dieses separaten Lizenzvertrags lizenziert („Vertragsbedingungen von Drittanbietern“). Weiteres ist im Abschnitt „Allgemeine Informationen“ am Ende dieses Vertrags geregelt.
SOFTWARELIZENZ
1. LIZENZERTEILUNG. Abhängig von (i) der Annahme und Einhaltung dieses Vertrags und (ii) der rechtzeitigen Leistung aller erforderlichen Zahlungen, gewähren Ihnen der Lizenzgeber und seine Lieferanten eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software zu internen Geschäftszwecken entsprechend den geltenden Produktnutzungsrechten, wie sie im „Anhang zu Produktnutzungsrechten“ aufgeführt sind. Der „Anhang zu Produktnutzungsrechten“ ist ein Teil dieses Vertrags. Die Lizenz wird zu den folgenden Bedingungen gewährt:
A. KOSTENLOSE SOFTWARE UND AUSWERTUNGSSOFTWARE MIT ZEITLICH BEGRENZTER GÜLTIGKEIT. Wenn Sie eine kostenlose Kopie („Complimentary“ oder „Comp“) der Software besitzen, ist die Verwendung einer Einzelkopie der Software ausschließlich zu Demonstrations-, Test- oder Auswertungszwecken erlaubt. Wenn Sie eine Auswertungsversion der Software erworben haben, dürfen Sie nur für den Auswertungszeitraum eine angemessene Anzahl von Kopien der Software installieren und verwenden und diese ausschließlich zu Auswertungs- und Testzwecken, jedoch nicht zur Produktion einsetzen. Der „Auswertungszeitraum“ beginnt an dem Tag der erstmaligen Installation der Software und endet (i) an dem Tag, an dem die Auswertungsversion mit zeitlich begrenzter Gültigkeit automatisch nicht mehr funktioniert, oder (ii) einhundertzwanzig (120) Tage nach der erstmaligen Installation, je nachdem, was zuerst eintritt. Am Ende des Auswertungszeitraums läuft Ihre Lizenz für die Auswertungsversion der Software automatisch aus. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie verpflichtet, alle vollständigen oder unvollständigen Kopien der Software unverzüglich zu zerstören. Alle Daten, die aus Produktionsdatenquellen migriert oder extrahiert wurden, bzw. alle Softwareanwendungen, die durch Ihre Nutzung von kostenloser oder Auswertungssoftware erstellt wurden, dürfen ausschließlich für die in diesem Unterabsatz A festgelegten Zwecke verwendet werden und müssen nach Ablauf der für Ihre kostenlose oder Auswertungssoftware geltenden Lizenz zerstört werden.
B. UPGRADE ÜBER WARTUNGSBERECHTIGUNG. Wenn Sie die Software im Rahmen eines Support- oder Wartungsplans des Lizenzgebers für bereits auf Sie lizenzierte Software („vorherige Software“) erhalten haben, sind die Bestimmungen in diesem Absatz für Sie relevant. Sie können Ihre Lizenzen für die vorherige Software durch entsprechende Lizenzen für die Software im Verhältnis eins zu eins ersetzen. Dabei darf die Gesamtzahl der Lizenzen für die Software und die vorherige Software nicht höher sein als die durch Sie erworbene Anzahl der Lizenzen für die vorherige Software. Mit Wirkung eines ersten solchen Austauschs von Lizenzen für die vorherige Software gilt der vorliegende Vertrag für alle weiterhin aktiven Lizenzen der vorherigen Software für deren gesamte Gültigkeitsdauer, wobei jedoch die Produktnutzungsrechte der ursprünglichen vorherigen Software die entsprechenden Produktnutzungsrechte des vorliegenden Vertrags außer Kraft setzen. Wenn Sie noch nicht zur Bereitstellung der Software bereit sind, dürfen Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags eine Kopie der Software für die künftige Nutzung aufbewahren.
C. SONSTIGE UPGRADES ODER AUSTAUSCHVORGÄNGE. Wenn die Software in Ihrer Lizenz als Upgrade bzw. als Migrations- oder Austauschprodukt (Trade-In) für ein auf Sie lizenziertes Mitbewerbererzeugnis („Austauschsoftware“) charakterisiert wurde, sind die Bestimmungen in diesem Absatz für Sie relevant. Sie sind verpflichtet, alle speziellen Anweisungen für die Lizenzübernahme der Software zu befolgen und, sofern es keine anderslautenden Anweisungen hierzu gibt, die Austauschsoftware beim Bereitstellen der Software zu zerstören.
D. VERSIONSRECHTE UND GENEHMIGTE ALTERNATIVEN. Der vorliegende Vertrag gilt speziell für die Software (als Produkt und Version), der er beigefügt ist. Sie dürfen die Anzahl der gewährten Softwarelizenzen nur dann auf ein anderes Produkt oder eine andere Version übertragen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers vorliegt. Falls eine solche Genehmigung nicht in den Produktnutzungsrechten erteilt wurde, muss sie durch einen separaten schriftlichen Vertrag zu genehmigten Alternativen erlangt werden, den der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen unter www.attachmate.com/info/alternatives veröffentlichen oder Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen kann.
E. NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN. Wenn Sie die Software mit Nutzungseinschränkungen erworben haben (beispielsweise eingeschränkte Nutzung bestimmter Funktionen oder Optionen), die in einem separaten Dokument zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber vereinbart wurden, oder wenn Sie die Software als Modifikation oder Ersatz für eine derartig eingeschränkte vorherige Software erworben haben, (i) dürfen Sie die Software ausschließlich entsprechend diesen Einschränkungen installieren, darauf zugreifen und sie verwenden und (ii) sind Sie in Auslegung der Produktnutzungsrechte außerdem verpflichtet, die Einschränkungen im weitestmöglichen Sinne auszulegen.
2. SONSTIGE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern keine anderweitigen Bestimmungen in diesem Vertrag oder den betreffenden Produktnutzungsrechten festgelegt sind, gelten folgende Rechte und Einschränkungen:
A. RECHTSVORBEHALT. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind.
B. EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND UMGEHUNG. Die Struktur und der Aufbau der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers und seiner Lieferanten. Mit der Zustimmung zu den vorliegenden Vertragsbedingungen erklären Sie sich einverstanden, diese Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile dieser Software zurückzuentwickeln, zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren bzw. auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln oder die Schutzmechanismen der Software in irgendeiner Form zu umgehen, es sei denn, dies ist durch anwendbares Recht gestattet, und dann auch nur, wenn der Lizenzgeber zuvor schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Gelegenheit erhält, diese Aktivität in Ihrem Auftrag durchzuführen und/oder daran mitzuwirken. Quellcode, den Sie auf legitime Weise aufdecken, darf ausschließlich für die Wahrnehmung der Ihnen in diesem Vertrag gewährten Rechte genutzt werden.
C. KOPIEN. Die Software oder Teile davon darf bzw. dürfen nur in Übereinstimmung mit den geltenden Produktnutzungsrechten zur institutionellen Sicherung und Archivierung kopiert werden, wobei nur genau eine Kopie erstellt werden darf. Eine solche Sicherungs- oder Archivkopie darf nur im Rahmen eines Wiederherstellungsprozesses installiert werden. Jede Kopie der Software muss die entsprechenden Copyright-Vermerke und sonstigen Urheberrechtshinweise enthalten.
D. TRENNUNG DER KOMPONENTEN. Ungeachtet dessen, ob Ihnen die Software als Gesamtpaket oder als Sammlung von Modulen und Komponenten bereitgestellt wurde, wird die Software als Einzelprodukt lizenziert, dessen Komponenten (i) unter einer Einzellizenz nicht zur Installation und Verwendung auf mehrere Computer verteilt werden dürfen, sofern diese Möglichkeit gemäß den geltenden Produktnutzungsrechten und entsprechend der Softwaredokumentation nicht ausdrücklich gestattet ist, und (ii) nicht in einer Art und Weise verwendet werden dürfen, die die Komponentenfunktionen für allgemeine Zwecke offenlegen, die über den in der Softwaredokumentation beschriebenen Funktionsumfang hinausgehen.
E. VERLEIH UND HOSTING. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verleihen, zu vermieten, zu verkaufen oder eine Unterlizenz dafür auszustellen. Des Weiteren sind Sie nicht berechtigt, mithilfe der Software kommerzielle Hostingdienste bereitzustellen.
F. ÜBERTRAGUNG. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Softwarelizenz oder die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers an eine natürliche oder juristische Person zu übertragen oder abzutreten (einschließlich jeglicher Abtretung oder Übertragung kraft Gesetzes).
G. OFFENLEGUNG DER LEISTUNG. Sie dürfen die Ergebnisse von Leistungs-, Funktions-, Auswertungs- oder Benchmarkingtests der Software nur gegenüber Dritten offenlegen oder öffentlich bekannt machen, nachdem der Lizenzgeber schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.
H. SPRACHVERSIONEN. Wenn die Ihnen zur Verfügung gestellte Software mehrere Sprachversionen desselben Softwareprodukts enthält, können Sie jede der Sprachversionen verwenden, wobei jedoch jede Bereitstellung einer Sprachversion jeweils eine Lizenzeinheit in Anspruch nimmt.
I. HINWEIS ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG. Wenn das von Ihnen erworbene Softwareprodukt Programme enthält, die in Java geschrieben wurden, erkennen Sie an, dass die Software nicht für die Verwendung in Onlinekontrollgeräten, die einen fehlerfreien Ablauf erfordern (z. B. Atomkraftwerke, Flugzeugnavigations- bzw. Flugüberwachungssysteme oder lebenserhaltende Maschinen), konzipiert oder lizenziert ist. Sie garantieren, dass Sie die Software nicht für solche Zwecke verwenden.
J. UPDATES, UPGRADES UND WARTUNG
(i) Ein „Update“ ist ergänzender Code (manchmal als Patch, Fix, Modifikation, Verbesserung oder Service Pack bezeichnet), mit dem ein oder mehrere Probleme in der Software behoben werden. Ein Update ist Teil der Software und unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern dafür keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Sie dürfen ein Update nur für die lizenzierten Kopien der Software verwenden, sofern Sie eine entsprechende Berechtigung vom Lizenzgeber erhalten haben.
(ii) Ein „Upgrade“ ist eine nachfolgende Veröffentlichung der Software, die normalerweise durch eine Änderung der Produktversionsnummer gekennzeichnet ist (z. B. von x.x in x.y oder y.y) und die vorherige Version in der Regel ersetzen soll. Um die Lizenz für ein Upgrade zu erlangen, müssen Sie ein Upgrade für alle lizenzierten Kopien des Produkts erwerben oder im Rahmen eines aktuellen Wartungsplans des Lizenzgebers für alle lizenzierten Kopien des Produkts zum Upgrade berechtigt sein. Die Nutzung eines Upgrades wird durch einen Softwarelizenzvertrag geregelt, der dem Upgrade beiliegt.
(iii) Sofern nicht ausdrücklich in den Rechten zur eingeschränkten Gewährleistung oder in einem separat erworbenen Produktangebot des Lizenzgebers festgelegt, ist der Lizenzgeber nicht zur Bereitstellung von Upgrades, Updates sowie Wartungs- oder Supportleistungen verpflichtet. Wenn der Lizenzgeber Abonnements für einen Wartungsplan und/oder Upgradelizenzen für die Software anbietet, kann er fordern, dass der Wartungsplan bzw. das Upgradepaket alle lizenzierten Einheiten des Produkts umfasst. Die Gebühr für Wartungsplanabonnements ist vor dem Deckungszeitraum fällig und nicht rückerstattungsfähig.
3. VERTRAGSBEENDIGUNG. Wenn Sie gegen eine der hier genannten Vertragsbedingungen verstoßen, kann der Lizenzgeber von diesem Vertrag zurücktreten, ohne damit auf irgendwelche anderen Rechte oder Ansprüche zu verzichten. Wenn der Lizenzgeber von diesem Vertrag zurücktritt, müssen Sie alle Kopien der Software zerstören und dies auf Anforderung des Lizenzgebers nachweisen. Sollten Sie die Vertragsbedingungen in einer Weise verletzen, für die der Lizenzgeber durch Geld- oder Schadenersatzzahlungen nicht angemessen entschädigt werden kann, ist der Lizenzgeber berechtigt, unverzüglich eine einstweilige Verfügung gegen diesen Verstoß zu erwirken, ohne damit auf irgendwelche anderen Rechte oder Ansprüche zu verzichten.
4. ÜBERPRÜFUNG. Der Lizenzgeber hat das Recht zu überprüfen, ob Sie die Vertragsbedingungen einhalten. Sie stimmen folgenden Maßnahmen zu:
A. Implementierung interner Schutzmaßnahmen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verbreiten, Installieren, Verwenden der Software oder den unberechtigten Zugriff darauf zu verhindern;
B. Aufzeichnung von Unterlagen, die eine ausreichende Dokumentation der Einhaltung der Vertragsbedingungen darstellen (einschließlich der entsprechenden Nutzungsbedingungen,sofern vorhanden) und – auf Anfrage des Lizenzgebers – Bereitstellung und Bestätigung von Metriken und/oder Berichten, die auf solcher Dokumentation basieren und neben der Anzahl der Kopien (nach Produkt und Version) auch die Netzwerkarchitekturen aufzeigen, sofern diese in zumutbarem Maße mit der Lizenzierung und Bereitstellung der Software in Zusammenhang stehen; und
C. Einwilligung zur Inspektion und Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen bzw. der Computer und Unterlagen Ihrer Aufragnehmer auf Einhaltung der Lizenzbedingungen für Softwareprodukte des Lizenzgebers durch einen Vertreter des Lizenzgebers oder einen unabhängigen Prüfer („Prüfer“) während der normalen Geschäftszeiten. Nach Vorlage der unterschriebenen schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung durch den Lizenzgeber und Prüfer zum Schutz Ihrer vertraulichen Daten erklären Sie sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Prüfer bereit, stellen alle benötigten Unterlagen zur Verfügung und ermöglichen den Zugriff auf die betreffenden Computer. Wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass Sie über nicht lizenzierte Installationen der Software verfügen, die Software unlizenziert nutzen oder unlizenziert darauf zugreifen, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eine ausreichende Anzahl von Lizenzen sowie die zugehörigen Wartungskomponenten erwerben, um das Volumen und die Dauer des bestehenden oder zurückliegenden Lizenzdefizits abzudecken, ohne dass dabei eventuelle Rabatte in Anspruch genommen werden können. Wenn ein erhebliches Lizenzdefizit von 5 % oder mehr festgestellt wird, müssen Sie dem Lizenzgeber die Kosten für die Überprüfung erstatten.
5. EXPORT. Sie sind für die Einhaltung nationaler und internationaler Handelsabkommen verantwortlich. Sie erkennen an, dass nur unter Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen der USA (U.S. Government Export Administration Regulations) exportiert und re-exportiert werden kann. Ohne die Genehmigung der US-Regierung ist es untersagt, (i) die Software in eines der in den US-Ausfuhrbestimmungen aufgeführten verbotenen Länder oder an darin genannte juristische oder natürliche Personen zu exportieren oder zu re-exportieren und (ii) die Software für Entwurf, Entwicklung oder Herstellung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Raketen zu verwenden oder anderweitig auf verbotene Weise einzusetzen. Sie garantieren, dass Ihre Exportberechtigungen oder Teile dieser Berechtigungen in keiner Weise durch das U.S. Commerce Department oder eine andere US-Behörde aufgehoben, widerrufen oder verweigert wurden. Aktuelle Informationen zu den US-amerikanischen Exportbestimmungen und den entsprechenden Beschränkungen finden Sie unter www.bis.doc.gov/.
6. FÜR DIE US-REGIERUNG GELTENDE LIZENZRECHTE. Der Lizenzgeber stellt eine kommerzielle Standardsoftware zur Verfügung, die auf Privatkosten entwickelt wurde und auf dem freien Markt zu den Bedingungen des Lizenzgebers vertrieben wird. Durch Akzeptieren der Lieferung der Software oder durch Installation und Nutzung der Software erklärt sich die US-Regierung oder ihr General- oder Subunternehmer (in jedweder Stufe) damit einverstanden, dass die Rechte der Regierung an der erworbenen Software gemäß FAR Teil 12 oder DFAR 227.7202-4 in jeder Hinsicht den Lizenzrechten und Einschränkungen des vorliegenden Vertrags unterliegen und dass keine anderen Lizenzbedingungen in diesen Vertrag aufgenommen werden, es sei denn durch autorisiertes wechselseitiges schriftliches Einverständnis. Ausdrücklich gilt dies für die Rechte der US-Regierung zur Nutzung, Veränderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Ausführung, Darstellung und Anzeige oder Offenlegung der Software. Weiterhin gilt dies ungeachtet eventuell vorhandener anderslautender Regelungen und im gesamten vom US-Bundesrecht zugelassenen Umfang.
7. GELTENDES RECHT, ANWALTSKOSTEN UND RECHTSSYSTEM. Alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Streitsachen unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten Staaten und des US-Bundesstaates Washington ohne Berücksichtigung dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit dem Vertrag in Verbindung stehenden Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren dürfen nur vor ein zuständiges bundesstaatliches oder einzelstaatliches Gericht in Washington gebracht werden. Wenn eine Partei ein vertragsbezogenes Gerichtsverfahren einleitet, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in einem angemessenen Umfang. Wenn Ihr Hauptwohnsitzstaat jedoch ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation ist, (1) sind die Gerichte von Irland ausschließlich zuständig für jedes mit diesem Vertrag in Verbindung stehende Gerichtsverfahren; und (2) für den Fall, dass die Gesetze eines solchen Hauptwohnsitzstaates für ein solches Gerichtsverfahren angewendet werden müssen, gilt die Gesetzgebung dieses Staates. Die Anwendung der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. AUSSCHLUSS ANDERER VEREINBARUNGEN. Dieser Vertrag ist zusammen mit den zur Software gehörigen Lizenzen die alleinige Grundlage für Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich der Software und ersetzt alle anderen Verträge oder Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Bedingungen dieses Vertrags können nicht durch schriftliche Formulare geändert werden, die von Ihnen zur Vertragserfüllung verwendet werden. Eine Änderung der Vertragsbedingungen ist nur durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien möglich. Als Ausnahmen von dieser Regel gelten folgende Aktionen als Änderung des Vertrags: (i) Sie akzeptieren ein Angebotsdokument des Lizenzgebers, das angebotsspezifische Lizenzbedingungen enthält und/oder (ii) Sie akzeptieren neue Lizenzbedingungen mit ausdrücklichem Wortlaut, die den Vertrag bei Bereitstellung eines Upgrades oder bei Eintritt einer anderen angegebenen Aktion außer Kraft setzen. Wenn der Lizenzgeber auf die Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags verzichtet, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die Einhaltung dieser oder einer anderen Bestimmung. Wenn ein Teil dieses Vertrags nicht durchsetzbar ist, gelten die Bestimmungen im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang. Andere Teile des Vertrags behalten ihre Gültigkeit. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Auch wenn er in eine andere Sprache übersetzt wurde, bleibt die englische Version maßgeblich.
9. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. IHR RECHTSSYSTEM erlaubt möglicherweise keine Gewährleistungs- oder Haftungseinschränkungen oder keinen Ausschluss von Schadenersatz. In diesem Fall gelten die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen für Sie nicht.
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Auslieferung der Software gewährleistet der Lizenzgeber (a) die Leistungsfähigkeit der Software entsprechend den Angaben im Begleitmaterial, sofern die Software vorschriftsmäßig verwendet und nicht geändert wird, und (b) die physische und elektronische Fehlerfreiheit der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Medien und elektronischen Lieferpakete. Alle stillschweigenden Gewährleistungen sind auf diesen Zeitraum von 90 Tagen beschränkt. Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nichtig, wenn der Softwarefehler auf Modifizierungen, Missbrauch, falsche Anwendung oder einen Unfall zurückzuführen ist. Die eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für die Auswertungsversionen der Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die wie besehen und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt werden.
IHR AUSSCHLIESSLICHER ANSPRUCH. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch aufgrund der eingeschränkten Gewährleistung ist, nach dem Ermessen des Lizenzgebers, auf die Reparatur oder den Austausch der fehlerhaften Software oder die Rückzahlung des Kaufpreises für die fehlerhafte Software beschränkt. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie die gesamte fehlerhafte Software sowie Ihren Kaufbeleg innerhalb des Gewährleistungszeitraums an den Lizenzgeber zurückgeben. Wird die Software ausgetauscht, gilt die Gewährleistung für den verbleibenden Gewährleistungszeitraum oder dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Außerhalb der USA bestehen dieser Anspruch und die Möglichkeit, die vom Lizenzgeber angebotene Produktunterstützung zu nutzen, nur, wenn Sie einen Kaufbeleg von einer autorisierten internationalen Verkaufsstelle vorweisen können.
KEINE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SCHLIESSEN DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN HIERMIT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, GLEICH OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH; AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSINHABERSCHAFT UND WAHRUNG VON RECHTEN DRITTER; ALLES IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE SOWIE BEREITGESTELLTE ODER NICHT ERBRACHTE SUPPORTLEISTUNGEN.
HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN. DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PERSONENSCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN, VERLUST VON PRIVATSPHÄRE SOWIE ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET WERDEN KANN, ODER AUS DER BEREITSTELLUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN ODER DER TATSACHE, DASS KEINE SUPPORTLEISTUNGEN ERBRACHT WORDEN SIND, ERGEBEN, SELBST DANN NICHT, WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER LIEFERANTEN BESCHRÄNKT SICH GEMÄSS DIESEM VERTRAG UND DER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG AUF DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE ODER DEN TECHNISCHEN SUPPORT, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, BEZAHLT HABEN.
ANHANG ZU PRODUKTNUTZUNGSRECHTEN
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WICHTIGE BEGRIFFE – ALLE PRODUKTE
· DEFINITIONEN: Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Begriff „Software“ ein bestimmtes, nachstehend benanntes Softwareprodukt, (i) für das Sie vertragsgemäß eine Lizenz besitzen oder (ii) bei dem es sich um eine Komponente eines Produktpakets handelt, für das Sie eine Lizenz erworben haben, oder (iii) das Sie vom Lizenzgeber als Upgrade erhalten haben. Der in diesem Anhang verwendete Begriff „Produktlizenztyp“ bezieht sich auf die voll qualifizierte Zertifikatsbeschreibung der Software, sodass die Zahl der gewährten Lizenzen ordnungsgemäß angewendet und geprüft werden kann. Zur Klarstellung: Im jeweiligen Produktlizenztyp können beschreibende Begriffe wie „Benutzer“, „Server“ oder „nicht produktiv“ verwendet werden. Sofern solche hervorgehobenen Begriffe nicht in diesem Anhang definiert sind, entspricht ihre Bedeutung derjenigen, die sie an anderer Stelle in diesem Vertrag haben. Falls sie nicht in diesem Vertrag definiert sind, beziehen sie sich je nach Fall auf Begriffe in den Kaufbestätigungen oder in der Produktdokumentation.
· STANDARDBEGRIFFE: Anhand der nachstehend aufgeführten Namen von Softwarefamilien und der Lizenztypen können Sie die für Ihre Software geltenden Produktnutzungsrechte identifizieren. Die damit verbundenen Bedingungen sowie die Anzahl der Lizenzen (Lizenzeinheiten) im Lizenzzertifikat sind bei der Nutzung der Software einzuhalten. Die Produktnutzungsrechte für andere Lizenztypen oder Produkte sind für Sie nicht relevant.
· ANDERE PRODUKTLIZENZTYPEN: Sofern Ihr Produktlizenztyp nachstehend nicht aufgeführt ist, stützen sich Ihre Nutzungsrechte auf (i) einen mit dem Lizenzgeber geschlossenen separaten Lizenzvertrag für Ihren Produktlizenztyp oder (ii) ein Zusatzdokument, durch das Ihr Produktlizenztyp Bestandteil dieses Anhangs wird und das Ihnen vom Lizenzgeber im Zusammenhang mit einem Erwerb oder einer Upgradetransaktion zur Verfügung gestellt wurde, der bzw. die Sie zu diesem Produktlizenztyp berechtigt.
· ERINNERUNG AN DIE SUITE-LIZENZ: Wenn Sie die Software als Komponente eines Produktpakets erworben haben und für dieses Produktpaket eine separate Lizenzvereinbarung gilt, können bestimmte Aspekte der Bereitstellung der Software, einschließlich der Anzahl der gewährten Lizenzen, durch diese Vereinbarung geregelt sein.
· ERINNERUNG AN DIE NUTZUNGSEINSCHRÄNKUNGEN: Ihre Nutzungsrechte sind möglicherweise bestimmten Einschränkungen im Rahmen Ihres Softwarelizenzerwerbs unterworfen, wie sie im Abschnitt „Lizenzerteilung“ des vorliegenden Vertrags festgelegt sind.
PRODUKT: Host Access Management and Security Server 12.4
WICHTIGE BEGRIFFE – ALLE LIZENZTYPEN FÜR DIESES PRODUKT
· KONTEXT UND DEFINITIONEN: Die Software enthält Management-, Mess-, Sicherheits- und Verwaltungswerkzeuge zur Verwaltung der Bereitstellung und des Betriebs von bestimmten separat lizenzierten Hostzugriffsfunktionen, die von Endbenutzern verwendet werden, die Micro Focus-Produkte einsetzen (üblicherweise Emulationsprodukte). Sie dürfen die Software nur installieren und verwenden, um die Nutzung von separat lizenzierten Micro Focus-Produkten („zugehörige Produkte“) zu unterstützen. Die folgenden Definitionen gelten für den vorliegenden Abschnitt „PRODUKT“: „MSS“ bezeichnet Host Access Management and Security Server, und „MSS-Funktionen“ bezeichnet einzelne oder alle Funktionen, die durch die Host Access Management and Security Server-Software für die zugehörigen Produkte zur Unterstützung von deren Verwendung bereitgestellt werden.
· LIZENZEINHEIT: Lizenzeinheiten gestatten den ZUGRIFF auf MSS-Funktionen mit zugehörigen Produkten zu den nachstehend genannten Bedingungen dieses LIZENZTYPS entsprechend der Lizenz für die zugehörigen Produkte. Beispiel: Wenn die zugehörigen Produkte unter DESKTOP-Bedingungen verwendet werden, unterliegt Ihre MSS-Lizenz den nachstehend genannten DESKTOP-Bedingungen. ERINNERUNG: Wenn Sie zusätzliche Lizenzen für ein zugehöriges Produkt nutzen möchten, müssen Sie, falls mit diesen neuen Lizenzeinheiten für zugehörige Produkte die MSS-Funktionen verwendet werden, möglicherweise auch zusätzliche MSS-Lizenzen nutzen.
PRODUKT: Host Access Management and Security Server 12.4
· Wenn Sie MSS als Produkt eingebunden in RWeb oder Reflection ZFE erworben haben, lesen Sie bitte weiter unten den Abschnitt zu Lizenztypen von Produktpaketen.
LIZENZTYPEN:
· LIZENZ FÜR NICHT-PRODUKTIONSSERVER: Wenn Ihr Lizenzzertifikat eine „Nicht-Produktionslizenz“ ausweist, dann gelten Ihre Produktnutzungsrechte in Bezug auf das in Ihrem Lizenzzertifikat angegebene Host Access Management and Security Server-Produkt, sind im entsprechenden Produktabschnitt des vorliegenden Anhangs beschrieben und unterliegen der festgelegten Lizenzanzahl sowie weiteren in Ihrem Lizenzzertifikat festgelegten Kennwerten, mit der AUSNAHME, dass Sie berechtigt sind, die Software ausschließlich auf Computern zu installieren, die nicht Bestandteil Ihrer normalen Produktionsumgebung, sondern ausdrücklich für Backups, Disaster Recovery, Produktionsbereitstellung bzw. Entwicklungs- und Testzwecke vorgesehen sind.
· PRODUCTIONSSERVERLIZENZ: Sie müssen für jede Kopie der auf einem physischen Server oder einer virtuellen Maschine installierten Software (nachstehend zusammen als „Server“ bezeichnet) eine Lizenz erwerben und zuordnen. Wenn Sie die Software mit einer anderen Instanz des gleichen oder eines anderen Servers verwenden, müssen Sie für diesen zusätzlichen Server eine weitere Serverlizenz erwerben.
· PRODUKTPAKETLIZENZ: Wenn Sie MSS als Produktpaket oder im Rahmen Ihrer RWeb- oder Reflection ZFE-Lizenz erworben haben, erklären Sie sich ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag damit einverstanden, MSS ausschließlich für Verwaltungszwecke Ihrer lizenzgetreuen Nutzung von RWeb bzw. Reflection ZFE und nicht als eigenständiges MSS-Produkt einzusetzen.
· ZUGRIFFSLIZENZ: Sie müssen für jedes zugehörige Produkt eine ZUGRIFFSLIZENZ erwerben, die dem Lizenztyp des zugehörigen Produkts entspricht. Beispiel: Wenn die zugehörigen Produkte unter DESKTOP-Bedingungen verwendet werden, unterliegt Ihre MSS-Lizenz den nachstehend genannten DESKTOP-Bedingungen. Sofern der erforderliche LIZENZTYP nachstehend nicht aufgeführt ist, stützen sich Ihre MSS-Nutzungsrechte auf einen mit dem Lizenzgeber geschlossenen separaten Vertrag. ERINNERUNG: Wenn Sie zusätzliche Lizenzen für ein zugehöriges Produkt nutzen möchten, müssen Sie, falls mit diesen neuen Lizenzeinheiten für zugehörige Produkte die MSS-Funktionen verwendet werden, möglicherweise auch zusätzliche MSS-Lizenzen nutzen.
DESKTOPLIZENZ:
- Sie müssen eine MSS-Lizenzeinheit erwerben und dauerhaft zuordnen (i) für alle Endbenutzergeräte (einschließlich virtueller Maschinen), über die Endbenutzer eine beliebige MSS-Funktion nutzen, und (ii) für alle zusätzlichen Endbenutzergeräte, auf denen (zu einem beliebigen Zeitpunkt) eine Kopie einer beliebigen MSS-Komponente lokal installiert ist. Zur Klarstellung: Für Einzelgeräte ist unabhängig von der Anzahl der zugehörigen Produkte, die mit diesem Gerät verwendet werden, nie mehr als eine MSS-Lizenzeinheit erforderlich.
- Personenbezogene Ausnahme: Ungeachtet der vorgenannten Einschränkungen ist der primäre Nutzer eines lizenzierten Geräts berechtigt, unter derselben Gerätelizenz, jedoch nicht gleichzeitig (i) das für den primären Nutzer lizenzierte Gerät mit einem beliebigen Gerät im Fernzugriff zu bedienen, (ii) ein festgelegtes Heim- oder tragbares Gerät als alternatives Primärgerät (mit einer zusätzlichen Kopie der Software) zu nutzen und (iii) die Software von außerhalb des Firmennetzwerks über Geräte zu verwenden, die nicht primär für Geschäftszwecke genutzt werden (z. B. private und öffentliche Geräte).
ZUGRIFFSLIZENZ FÜR DEFINIERTE BENUTZER:
- Sie müssen für jeden Endbenutzer, der über eine lokal installierte Kopie einer Hostzugriffskomponente verfügt oder der zu einem beliebigen Zeitpunkt oder auf irgendeine Weise eine Hostzugriffsfunktion nutzt, eine Benutzerlizenz erwerben und sie diesem Benutzer dauerhaft zuordnen. Zur Klarstellung: Bei diesem Lizenztyp handelt es sich um eine Lizenz für definierte Benutzer, nicht um eine Lizenz für gleichzeitigen Zugriff.
LIZENZ FÜR GLEICHZEITIGEN ZUGRIFF:
- Sie müssen für die maximale Anzahl der Benutzer, die über eine lokal installierte Kopie einer Hostzugriffskomponente verfügen oder die zu einem beliebigen Zeitpunkt oder auf irgendeine Weise eine Hostzugriffsfunktion nutzen, Lizenzen für gleichzeitigen Zugriff erwerben.
PRODUKT: Host Access Management and Security Server Add-Ons 12.4
· Host Access Management and Security Server bietet die folgenden Add-Ons, deren Nutzung den Bedingungen einer separaten Zugriffslizenz unterliegen: Security Proxy, Automated Sign-On for Mainframe, Terminal ID Management, Advanced Authentication Add-On und PKI Automated Sign-On.
· ZUGRIFFSLIZENZ: Für jedes dieser Add-Ons müssen Sie eine separate ZUGRIFFSLIZENZ erwerben. Hinweise zu den Lizenzdefinitionen finden Sie im Abschnitt zu den ZUGRIFFSLIZENZTYPEN.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
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Hersteller als Lizenzgeber oder im Namen des Lizenzgebers ist die Attachmate Corporation, ein Unternehmen von Micro Focus, 705 5th Ave South Suite 1000, Seattle, WA 98104, USA.
Vertragsbedingungen und Hinweise von Drittanbietern werden gemeinsam mit der Software ausgeliefert und in einer Datei mit dem Namen „thirdpartynotices“ im Stammverzeichnis des Produkts bereitgestellt bzw. installiert oder anderweitig in den beiliegenden README-Materialien der Software hinterlegt. Ein Exemplar der Vertragsbedingungen von Drittanbietern wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(10.05.2016)